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Besuch bei der MA 35 mit dem Botschaftsrat

  • On 2018-01-25

Am 25. Januar 2018 besuchte die Vereinigung der chinesischen Unternehmen in Österreich (im folgenden die „Vereinigung“ genannt) und deren Mitgliederorganisationen, Huawei Technologies, ZTE, Bank of China (Niederlassung in Wien) und CRRC Zhuzhou Europe, in Begleitung von Herrn Botschaftsrat Gao Xingle und der zweiten Sekretärin der Handelsabteilung der chinesischen Botschaft in Österreich,  Frau Li Wenying, die Magistratsabteilung 35 der Stadt Wien: Diese ist verantwortlich für  Einwanderung und Staatbürgerschaft. Die stellvertretende Fachbereichsleiterin der MA 35, Maga Reisner, und ihre Mitarbeiter/innen haben Information über Arbeitsgenehmigungen für ausländische Arbeitnehmer/innen in Österreich und anderen Themen präsentiert.

Herr Botschaftsrat Gao meinte, dass sich die Dynamik der Zusammenarbeit der chinesischen Unternehmen in Österreich in den letzten Jahren gut entwickelt habe. Wien ist zur ersten Wahl für chinesische Investitionen geworden, weil die Stadt ein gutes Geschäftsumfeld, eine gut entwickelte Infrastruktur und einen qualitativ hochwertigen Markt bietet und gleichzeitig eine Drehscheibe für die Entwicklung mittel- und osteuropäischer Märkte darstellt. Die Chinesische Botschaft ist daran interessiert, die Kommunikation mit den österreichischen Behörden zu verbessen um gemeinsam die Genehmigung von Visa, Arbeitsgenehmigungen und anderen wichtigen Anliegen zu optimieren und damit der bereits jetzt guten Zusammenarbeit die beiden Länder eine neue Qualität zu verleihen. Der konkrete Inhalt dieses Besuches war dabei den Verfahren und Vorsichtsmaßnahmen im Rahmen des Inter-Company Transfer (ICT) gewidmet.

Frau Maga Reisner, die stellvertretende Fachbereichsleiterin der MA 35, begrüßte persönlich den Botschaftsrat der chinesischen Botschaft und die Mitglieder der Vereinigung Chinesischer Unternehmen in Österreich. Als Verantwortliche für den sogenannten Inter-Company Transfer, oder ICT, meinte Reisner, dass Österreich gemäß einer Direktive an alle EU-Staaten, die Ausstellung einer einheitlichen, internationalen Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Angestellte ab 1. Oktober 2017 gesetzlich umgesetzt hat. Im Vergleich zu den zuvor üblichen Rotationskarten, ist die Handhabung der ICT-Ausweise wesentlich einfacher.

Zu den Antragsstellern gehören Führungskräfte, technisches Personal und interne Mitarbeiter/innen. Aufgrund der erst vor kurzem erfolgten Einführung der neuen Maßnahmen und den beschränkten Ressourcen der zuständigen Behörden, werden die Fristen bei für die Begutachtung der Anträge zurzeit noch großzügig gehandhabt. Nachdem alle Unterlagen vorgelegt wurden, kann die ICT-Karte in der Regel innerhalb von acht Wochen ausgestellt werden.

Im Rahmen der darauffolgenden Gespräche erörterten die Delegierten der chinesischen Unternehmen eine Vielzahl von Themen, darunter die Übertragung von Aufenthaltsgenehmigungen, die Anforderungen hinsichtlich der Bewerbungsunterlagen, das Ablaufdatum der Genehmigungen und deren Verlängerung, die Versendung von Mitarbeitern/innen in andere EU-Staaten und die Kompatibilität mit anderen Aufenthaltstiteln.

Botschaftsrat Gao Xingle und die Vertreter der Vereinigung dankten der Magistratsabteilung 35 der Stadt Wien für den freundlichen Empfang und betonte, dass die sorgfältige und kompetente Präsentation der Thematik durch die zuständigen Fachleute ein umfassendes und detailliertes Verständnis der Sachlage der Aufenthaltsgenehmigung in österreichisch-chinesischen Unternehmen ermöglicht hat.  Des Weiteren wurde vereinbart, dass es in Zukunft zwischen der Botschaft und den Unternehmen einerseits und der der Magistratsabteilung 35 andererseits einen regelmäßigen Gedankenaustausch geben soll und dass für spezifische Anfragen und besonders dringende Anliegen rasch entsprechende Hilfeleistungen zur Verfügung gestellt werden sollen.

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